Das Vertrauen in die GeWi ist durch die Vergangene Zeit natürlich gesunken. So habe ich dann im Dezember 2009 um Einsicht in die Betriebskostenabrechnung für 2008 gebeten. Hier viel mir sofort auf, das der Anfangszählerstand für den Erdgasverbrauch der Heizung (für 31 Wohneinheiten) im Januar 2008 nicht erfasst wurde. Die Heizungsanlage wurde aber bereits mit Beginn der Bauphase 2007 installiert und war auch 2007 in Betrieb. So legte ich im Dezember 2009 Widerspruch gegen die Heizkostenabrechnung ein. Die GeWi hüllte sich in Schweigen, 3 Monate lang. Ein erneutes Schreiben an die GeWi, nach 3 Wochen ohne Antwort, kontaktierte ich die Geschäftsführerin der GeWi. Nun teilte man mir mit, der Anfangszählerstand wäre „0“ und die Software hat mit der „0“ ein Problem. Allein aus diesem Grund steht in der Rechnung kein Anfangszählerstand, damit war für die GeWi alles geklärt. Eine Rückfrage beim Gasversorger ergab: „Der Zähler wurde geschätzt“.
Ein erneutes Schreiben an die GeWi folgte. Der Verdacht, die Heizkosten für das Jahr 2007 auf die Heizkostenabrechnung 2008 umzulegen erhärtete sich immer mehr. Plötzlich gab es auf einmal einen Zählerstand, dazu brauchte man 5 Monate. Nun war die Heizung im Jahr 2007, 18 Tage in Betrieb. Die Korrektheit dieses Zählerstandes wollte ich nicht bezweifeln, denn jetzt musste ja die GeWi die Kosten für 2007 aus der „eigenen Tasche“ bezahlen :-) .
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser ...
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Die Geschichte eines Umzuges.