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Der Einzug und seine Folgen

So kam es dann im Juli 2008 zum Einzug. Mit den Nerven am Ende, müde von den Querelen  mit der GeWi wurde der Mietvertrag unterschrieben. Am Umzugstag stand die Rüstung noch am Haus, die Gewerke werkelten noch an anderen Wohnungen. Eigentlich war es noch eine Baustelle, aber jetzt durfte ich sie wieder betreten.

Die Wohnung im ersten Eindruck war in Ordnung, Die Tapezierarbeiten  waren nicht zu bemängeln.  Nach einiger Zeit bemerkten wir, dass die Wohnung laut bzw. hellhörig war. Das befürchtete war eingetreten. Mangelhafter Schallschutz. Ich höre die Worte heute noch: „Es hat alles seine Richtigkeit“. Warum bin ich nicht in meiner alten Wohnung geblieben? Die Unterschrift zum Tausch der Wohnung war eine  Arglistige Täuschung. Man könnte auch Erschlichen sagen.

Eine Täuschung ist gegeben, wenn eine falsche Erklärung über Tatsachen  stattgefunden hat. Arglistig ist die Täuschung nach herrschender Meinung dann, wenn sie vorsätzlich erfolgte. Eine arglistige Täuschung ist also in der Regel dann gegeben, wenn der Täuschende weiß und will, dass der Getäuschte durch die Vorspiegelung falscher Tatsachen zur Abgabe einer Willenserklärung im bürgerlichen Recht oder zum Erlass eines Verwaltungsakt im Verwaltungsrecht veranlasst wird, was bei Durchschau der Täuschung nicht geschehen wäre.

 

Im Juni 2010 kam ein Schreiben von der GeWi. Nach Schlußabnahme der Sanierungsarbeiten wurde uns falsches Nutzungsverhalten vorgeworfen. Fast zwei Jahre später machte man nun eine Schlussabnahme. Das einzige was man dort feststellte, der Mieter macht Schäden an Keller- und Bodentüren. Das der Fußbodenbelag im Treppenhaus sich löst und Blasen schlägt, das es keine Fenstergriffe gibt, Das die Haustüren sich verzogen haben bzw. nicht dicht sind so das im Winter der Schnee im Treppenhaus liegt, das es noch Heizungs- und Warmwasserleitungen gibt – welche nicht isoliert sind das hat keiner gesehen.  Eigentlich wollte ich mich darüber nicht mehr ärgern, doch jetzt kam die ganze Umzugsgeschichte wieder hoch. Ich kontaktierte die GeWi wieder, natürlich kam keine Antwort. Auch  ein zweiter Versuch war ohne Erfolg. Ich schrieb an die „MOZ“, komisch, keine 24 Stunden später hatte die GeWi plötzlich Gesprächsbedarf. Was den mangelhaften Schallschutz in meiner Wohnung betrifft – es ist alles in Ordnung. Alles andere wollte man abstellen lassen. Naja, der Schnee liegt nun immer noch im Treppenhaus und der Fußbodenbelag bildet seine Blasen weiter aus. Fenstergriffe im Treppenhaus waren früher ja auch keine vorhanden. Forderungen seitens der GeWi, werden sehr schnell geltend gemacht, der Mieter sollte besser keine stellen. Wieder zeigte sich, ob mündlich oder schriftlich, was das Wort der GeWi  für eine Bedeutung hat.

 

Nun doch überzeugt, dass hier „gepfuscht“ wurde, teilte ich der GeWi mit – das ich die Miete kürzen werde. Gleichzeitig entzog ich der GeWi die Einzugsermächtigung ab Januar 2011. Dies geschah im November 2010. Im Januar zog die GeWi  ohne Einzugsermächtigung wieder die Miete ab. Die gekürzte Miete wurde aber schon von mir überwiesen. Also Rückbuchung. Es kam sofort ein Schreiben über offene Forderungen. Wie schon erwähnt, Forderungen der GeWi  werden schnell angemahnt. Im Februar dasselbe Spiel, ich habe überwiesen, die GeWi buchte  ohne Einzugsermächtigung wieder ab. In der Zwischenzeit hat sich die Rechnungsstelle der GeWi gemeldet und entschuldigt.

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© Reimund Penzler

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